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Neue Vergütungsmodelle: Von Honorarberatung und Beratungshonoraren

Neue Vergütungsmodelle: Von Honorarberatung und BeratungshonorarenVon Stefan Löwer – 15.04.2025, 08:03 UhrWenn von Honorarberatung die Rede ist, beginnt meistens eine Grundsatzdiskussion. Die Verfechter von festen, umsatzunabhängigen Honoraren in der Finanz- und Versicherungsberatung argumentieren regelmäßig, nur sie würden unabhängig und ohne Provisionsanreize allein im Interesse des Kunden beraten können und deshalb – so der Subtext – bessere Ergebnisse abliefern . Provisionsberater halten meist dagegen, dass bei ihrem Geschäftsmodell die Schwelle für die Kunden, überhaupt Finanzberatung zum Beispiel für die so wichtige private Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen, deutlich niedriger ist. Vor allem Verbraucher mit kleineren Einkommen und Vermögen wären durch hohe Fixhonorare sonst faktisch davon ausgeschlossen.Wie schwer wiegt das Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag für die Interessen der deutschen Maklerinnen und Makler? Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, dass provisionsbasierte Finanzberatung möglich bleibt. Die BaFin soll aber unter Umständen mehr Befugnisse bekommen. Einmal mehr ist auch der „graue Kapitalmarkt“ im Visier. Die wichtigsten Vorhaben aus Sicht der Finanzbranche.Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sollte den Anteil von Nettoversicherungen – also Tarife, die ohne vertriebliche Abschlusskosten bzw. Provisionen vermittelt wurden – in seiner Statistik gesondert ausweisen. Das fordert Honorarkonzept-Geschäftsführer Heiko …Zudem erfolgt auch Provisionsberaterung im Interesse der Kunden – schon aus Gründen der langfristigen Kundenbindung und der gesetzlichen Vorschriften für den Berufsstand, so die Argumentation. Außerdem agieren natürlich auch Honorarberater nicht automatisch nur selbstlos im Kundeninteresse, sondern haben auch eigene Ziele . So waren die Fronten lange verhärtet, zumal Verbraucherschützer sich regelmäßig auf die Seite der Honorarberatung schlagen und Provisionsberatung meist mit plumpen Vorurteilen übergießen und mit unbelegten Behauptungen pauschal verteufeln. Dennoch konnte sich reine Honorarberatung in Deutschland nie durchsetzen.Unter 0,5 Prozent HonorarberaterSo weist das Vermittlerregister der DIHK insgesamt knapp 282.000 Zulassungen als Versicherungs-, Finanzanlagen- oder Immobiliendarlehensvermittler aus . Lediglich 1.264 Zulassungen entfallen auf Honorarberater, davon gerade einmal 310 Honorar-Finanzanlagenberater und 319 Versicherungsberater. Der Anteil der Honorarberater liegt damit unter 0,5 Prozent aller Zulassungen, bei Versicherungen sogar unter 0,2 Prozent.Auch das Register unabhängiger Honorar-Anlageberater bei der BaFin weist lediglich 19 Unternehmen mit einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Wertpapierinstituts-Gesetz aus – gegenüber insgesamt rund 3.000 herkömmlichen Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstituten.Scheinbar gibt es demnach eine klare Trennung – mit deutlichem Vorteil für die Provisionsberatung. Die naheliegendste Variante indes spielte lange keine Rolle beziehungsweise war in der Versicherungsvermittlung bis zur Einführung der IDD sogar unzulässig: Die Kunden über die Art der Vergütung entscheiden zu lassen.Nächste Seite: „Hybrid“-Modelle

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