EU-Verordnung zur Bekämpfung von Entwaldung: Neue Regelungen und Verschiebung der Anwendung
Erfahre, wie die EU mit der EUDR die Entwaldung bekämpfen will und warum die Erstanwendung verschoben wurde.

Sorgfaltspflicht und Risikobewertung: Schlüsselaspekte der EU-Entwaldungsverordnung
Die EU hat mit der Verordnung 2023/1115 Vorschriften erlassen, die Erzeuger und Händler von bestimmten Produkten vor Herausforderungen stellen. Diese Regelungen verlangen, dass die Rohstoffe entwaldungsfrei sind und den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen.
Die Sorgfaltserklärung und ihre Bedeutung
Die Sorgfaltserklärung gemäß der EU-Verordnung 2023/1115 zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung spielt eine entscheidende Rolle für Erzeuger und Händler bestimmter Produkte. Diese Erklärung muss den zuständigen Behörden vorgelegt werden, bevor Rohstoffe oder Erzeugnisse ein- oder ausgeführt werden. Sie beinhaltet detaillierte Informationen, die sicherstellen sollen, dass die Produkte entwaldungsfrei sind und den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes entsprechen. Die Sorgfaltserklärung ist ein zentraler Bestandteil der Sorgfaltspflichten gemäß der Verordnung und dient der Transparenz und Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette.
Risikobewertung und Maßnahmen bei Nichterfüllung der Kriterien
Die Risikobewertung gemäß der EU-Entwaldungsverordnung erfordert die Sammlung spezifischer Informationen zur Überprüfung, ob die festgelegten Kriterien eingehalten werden. Bei einem vernachlässigbaren Risiko können Produkte mit der Sorgfaltserklärung gehandelt werden. Im Falle eines höheren Risikos müssen Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden, bevor die Produkte in den Verkehr gebracht oder exportiert werden dürfen. Diese Maßnahmen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Umsetzung der Verordnung gewährleistet ist und die Umwelt geschützt wird.
Einhaltung der Sorgfaltspflichten und mögliche Sanktionen
Marktteilnehmer sind verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Entwaldungsverordnung jährlich zu überprüfen und Aufzeichnungen über einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten drohen Sanktionen, die bis zu 4% des jährlichen Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen können. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Produkte entwaldungsfrei sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen, um Umweltschäden zu vermeiden und die Nachhaltigkeit zu fördern.
Verschiebung der Anwendung und Gründe dahinter
Die EU-Kommission hat aufgrund des Drucks von Unternehmen beschlossen, die Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Dies betrifft große und mittlere Unternehmen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, deren Starttermine nun entsprechend angepasst wurden. Die Verschiebung gibt den Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten. Die Zustimmung des EU-Parlaments und des Rates steht noch aus, während das DRSC ein aktualisiertes Briefing Paper zur Verordnung veröffentlicht hat.
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