Bauherren-Umfrage: Jedes dritte Hausprojekt sprengt das Budget
29.01.2025 Bauherren-Umfrage: Jedes dritte Hausprojekt sprengt das Budget Eine Umfrage von Prof. Dr. Andreas Koenen, Inhaber der Kanzlei Koenen Bauanwlte, und YouGov unter 310 Bauherren zeigt, dass Budgetberschreitungen beim Hausbau eher die Regel als die Ausnahme sind. Die Befragten hatten in den letzten fnf Jahren ein Haus gebaut. Lediglich 57 Prozent der Projekte blieben im geplanten Kostenrahmen, whrend 33 Prozent ber dem Budget lagen und nur 6 Prozent weniger als kalkuliert zahlten. Mehrkosten durch Inflation mssen nicht immer bezahlt werden Mit Abstand am hufigsten wurden inflationsbedingte Preissteigerungen fr Material, Personal und Energie genannt. Dies war bei 46 Prozent der Bauherren der Fall, deren Budgets berschritten wurde. Prof. Dr. Andreas Koenen erlutert: Bauherren mssen inflationsbedingte Preissteigerungen in der Regel nicht tragen, wenn ein fester Preis (Einheits- oder Pauschalpreis) vereinbart wurde. Ein Bauunternehmer, der einen Preis zusagt, trgt grundstzlich das Risiko von Preissteigerungen. Ausnahmen gelten nur bei sehr seltenen und hufig unwirksamen Preisanpassungsklauseln. In Fllen extremer, unvorhersehbarer Preissteigerungen kann eine Anpassung des Vertrags nach 313 BGB (Strung der Geschftsgrundlage) in Betracht kommen. Die Hrden hierfr sind allerdings extrem hoch, sodass es sich hier eine eher theoretische Konstruktion handelt, die in der Realitt kaum zum Tragen kommt. Budgetberschreitungen durch Wetter, Lieferprobleme und Personalmangel Verzgerungen durch schlechtes Wetter, Lieferprobleme oder Personalmangel fhrten bei 31 Prozent der Bauherren zu Mehrkosten. Der Rechtsexperte hierzu: Whrend das Wetter nicht beeinflussbar ist, knnen Bauunternehmen Lieferprobleme und Personalmangel teilweise schon steuern. Daher sind vertragliche Regelungen erforderlich, um Bauherren vor unerwarteten Mehrkosten zu schtzen. Verlngerungen der Bauzeit bedeuten nicht immer Mehrkosten fr den Bauherren Zustzliche Wnsche (27 Prozent) und nderungen am Bauplan (23 Prozent) zhlen zu den Hauptursachen fr Mehrkosten. Prof. Dr. Andreas Koenen betont: Allerdings sind das nicht unbedingt Themen, die zu Mehrkosten fr den Bauherren fhren mssen. Das jngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. September 2024 (Az. VII ZR 10/24) hat die Rechtslage fr Auftragnehmer in puncto Bauzeitverschiebung noch einmal verschrft. Demnach haben Auftragnehmer bei Anordnungen des Bauherren, die zu Bauzeitverschiebungen fhren, nicht automatisch Anspruch auf zustzliche Vergtung. Fundierte rechtliche Beratung ist fr Bauherren und Bauunternehmer gleichermaen die Basis, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Hufig ist das aber nicht der Fall. Unabhngig davon kommt es auch auf den konkreten Einzelfall an, ob das Urteil des BGH vom 9. September 2024 berhaupt greift. Jeder Vierte kmpft mit unerwarteten behrdlichen Auflagen Unerwartete behrdliche Auflagen oder Genehmigungen (25 Prozent) wurden ebenfalls hufig genannt. Prof. Dr. Andreas Koenen: Bei schlsselfertigen Bauvertrgen liegt die Verantwortung fr behrdliche Auflagen meist beim Bauunternehmen. Bei Einzelvergaben hingegen oft beim Bauherren. Bauherren sollten daher ihre Vertrge vorab prfen lassen. Jeder Fnfte beklagt Nachbesserungen Fehler oder Mngel, die nachgebessert werden mussten, und hhere Kosten durch beauftragte Subunternehmer spielten jeweils fr 20 Prozent der Befragten eine Rolle. Prof. Dr. Andreas Koenen: Die Verantwortung fr Fehler oder Mngel sowie fr die Kosten von Subunternehmern liegt rechtlich meist beim beauftragten Bauunternehmen. Bauherren sollten jedoch darauf achten, dass im Vertrag klare Regelungen zu Qualittskontrollen und Mngelhaftung enthalten sind. Mehr bezahlt wegen mangelnder Planung und technischen Problemen Weniger hufig, aber dennoch relevant, wurden mangelnde Planung oder Kalkulation im Vorfeld (18 Prozent) sowie unerwartete technische Schwierigkeiten (14 Prozent) genannt. Prof. Dr. Andreas Koenen ordnet ein: Mangelnde Planung oder Kalkulation im Vorfeld sowie unerwartete technische Schwierigkeiten knnen zur Haftung der Baubeteiligten fhren. Grundstzlich ist zwar der Bauherr im Verhltnis zum Bauunternehmer fr eine fehlerfeie und vollstndige Planung verantwortlich. Wenn er diese Aufgabe allerdings an einen Architekten oder Bauleiter delegiert hat, was der Regelfall ist, haften diese im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten. Unerwartete technische Schwierigkeiten gelten hufig ohne Grund als unvorhersehbare Ereignisse. Denn Bauunternehmer, Architekten oder Bauleiter knnten viele vermeidlich unerwartete Probleme vorhersehen, wenn sie sorgfltig geplant htten. Diese Ergebnisse basieren auf einer YouGov-Befragung von 310 Privatpersonen, die zwischen dem 16. und 22.09.2024 online befragt wurden und in den letzten fnf Jahren ein Haus gebaut haben. zurck