Alles über die Vorabpauschale: Steuern auf Fondsrenditen im Detail
Die Berechnung der Vorabpauschale und ihre steuerlichen Auswirkungen
Anleger, die in Fonds investieren, unterliegen der Kapitalertragsteuer, auch wenn der Fonds keine Erträge ausschüttet. Stattdessen wird die Vorabpauschale berechnet, die auf einem fiktiven Ertrag basiert. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Fonds zu Jahresbeginn mit einem Basiszins, der von der Bundesbank abgeleitet wird.