Neue Regeln für Fonds-Namensgebung bei ESG- und Nachhaltigkeitsbezug
Du möchtest wissen, wie sich die neuen Regeln für die Namensgebung von Fonds mit Bezug zu ESG- und Nachhaltigkeitsaspekten ab dem 21. November 2024 auswirken? Erfahre hier, welche Änderungen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einführt und wie sich dies auf Investoren und Fondsmanager auswirkt.

Anpassungspflicht für Fonds: Neue Regeln zur Betonung von Nachhaltigkeit
Ab dem 21. November 2024 werden neue Regeln für die Namensgebung von Fonds mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbezug eingeführt. Die ESMA hat Leitlinien veröffentlicht, die darauf abzielen, Greenwashing zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Begriffe wie nachhaltig, ESG, Impact, Transformation oder sozial nur verwendet werden, wenn die Anlage den entsprechenden Kriterien entspricht. Die BaFin wird diese Leitlinien ab dem genannten Datum in ihre Verwaltungspraxis aufnehmen. Bestehende Fonds haben bis zum 21. Mai 2025 Zeit, sich an die neuen Vorgaben anzupassen.
Neue Anforderungen für Fonds mit Nachhaltigkeits- oder Transformationsbezug
Die neuen Regeln verlangen, dass Fonds, die Begriffe wie Nachhaltigkeit oder Transformation im Namen führen, mindestens 80 % ihrer Investitionen nachhaltig ausrichten müssen. Zusätzlich müssen sie möglicherweise Ausschlusskriterien erfüllen, um eine klare Abgrenzung zu herkömmlichen Fonds zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Investoren gut informierte Entscheidungen treffen können, ohne durch irreführende Namensgebung getäuscht zu werden.
Bedeutung des Fondsnamens für die Vermarktung und Anlageentscheidungen
Der Fondsnamen spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermarktung und beeinflusst sowohl die Anlageziele des Produkts als auch die Entscheidungen der Anleger. Christian Eder, Leiter für Nachhaltigkeit & Beratung bei der Ypsilon Group, betont die Wichtigkeit einer gezielten Abstimmung des Namens auf die Anlagestrategie und das Ziel des Fonds. Begriffe wie nachhaltig, ESG oder Transformation sollten vermieden werden, wenn der Fonds nicht den Anforderungen der Offenlegungsverordnung entspricht.
Übergangsfrist für Bestandsfonds bis 21. Mai 2025
Bestehende Fonds, die vor dem Stichtag aufgelegt wurden, haben bis zum 21. Mai 2025 Zeit, um sich an die neuen Regeln anzupassen. Eder empfiehlt insbesondere Private Equity- und Immobilienfonds, die Begriffe wie ESG oder Impact im Namen tragen, eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Namensgebung und Anlagestrategie vorzunehmen. Die klare und transparente Kommunikation mit den Investoren steht dabei im Fokus, um die neuen Richtlinien einzuhalten.
Welche Auswirkungen haben die neuen Regeln auf die Finanzbranche? 🌱
Liebe Leser, die neuen Regeln für die Namensgebung von Fonds mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbezug haben weitreichende Konsequenzen für die Finanzbranche. Wie siehst du die Zukunft der nachhaltigen Investments angesichts dieser Veränderungen? Welche Rolle spielen klare Kommunikation und Transparenz für dich bei der Auswahl von Fonds? Teile deine Gedanken und Meinungen in den Kommentaren! 🌿