IFRS: ESMA Bericht zu den Enforcement Aktivitäten 2024

Dr. Jens Freiberg Wirtschaftsprüfer, Mitglied des Vorstands der BDO AG WPG; Mitglied des IFRS IC Dr. Stefan Bischof WP/StB, Partner, Technical Accounting Center of Excellence, BDO AG Bild: Getty Images Die ESMA hat den “Report on 2024 Corporate reporting enforcement and regulatory activities” veröffentlicht. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 4. April 2025 den “Report on 2024 Corporate reporting enforcement and regulatory activities” veröffentlicht. Dieser jährlich publizierte Bericht gibt einen Überblick über die im Jahr 2024 von den nationalen Durchsetzungsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum und von der ESMA durchgeführten Aktivitäten. Thematisiert werden Handlungen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung der Unternehmensberichterstattung. Der Bericht ist nach den drei Bereichen der Durchsetzungsmaßnahmen gegliedert: Finanzberichterstattung, nichtfinanzielle Berichterstattung und digitale Berichterstattung. Der Bericht gibt einen Überblick über die von der ESMA und den Durchsetzungsbehörden in diesen Bereichen durchgeführten Aktivitäten und enthält jeweils Kernbotschaften der ESMA. Dies soll zu einer Verbesserung der Berichterstattung in diesen Bereichen beitragen. Enforcement der Finanzberichterstattung Im Jahr 2024 wurden 685 Emittenten, dies betrifft – wie im Vorjahr – 17 % aller Emittenten, die IFRS-Abschlüsse erstellen, von den Durchsetzungsbehörden geprüft. Der weitaus überwiegende Teil betraf Ex-post-Prüfungen. Insgesamt ergriffen die Durchsetzungsbehörden bei 38 % der im Jahr 2024 durchgeführten Ex-post-Prüfungen Maßnahmen (Vorjahr 37 %). Die Maßnahmenquote in Bezug auf Ansatz-, Bewertungs- und/oder Darstellungsfragen beträgt 13 % (Vorjahr 13 %), während die Quote in Bezug auf die Offenlegung 25 % beträgt (Vorjahr 24 %). window.Ads_BA_pagetype = „detail“; Etwa 34 % aller im Jahr 2024 ergriffenen Maßnahmen betrafen Fragen des Ansatzes, der Bewertung und/oder der Darstellung. Die restlichen Maßnahmen betrafen ausschließlich Fragen der Offenlegung. Ähnlich wie im Jahr 2023 forderten die Durchsetzungsbehörden in etwa 14 % der Fälle die Emittenten zu einer Neuveröffentlichung des Abschlusses oder Fehlerveröffentlichung auf. In allen anderen Fällen waren die Durchsetzungsbehörden der Ansicht, dass eine Korrektur in künftigen Abschlüssen ausreichend sei. Ähnlich wie im Jahr 2023 betrafen die meisten Maßnahmen die Bereiche Finanzinstrumente, Wertminderungstests für nicht-finanzielle Vermögenswerte, Darstellung des Abschlusses und Geschäftssegmente. Insoweit haben sich im Vergleich zum Vorjahr auf europäischer Ebene wenig Veränderungen beim Enforcement der IFRS-Abschlüsse ergeben.Der Anhang des Berichts enthält auch jurisdiktionsspezifische Daten. Danach hat die BaFin in Deutschland 52 Prüfungen (Vorjahr 45) von IFRS-Abschlüssen durchgeführt und hierbei in 8 Fällen (Vorjahr 8) eine Fehlerbekanntmachung veröffentlicht. Dies entspricht einer Fehlerquote von 15 % (Vorjahr: 18 %).Die ESMA weist darauf hin, dass die Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt ist, da die zu treffenden Maßnahmen europaweit nicht vollständig harmonisiert sind. Dies liegt unter anderem daran, dass die rechtlichen Befugnisse der einzelnen Durchsetzungsbehörden je nach Jurisdiktion unterschiedlich ausgestaltet sind.Im Übrigen führt scheinbar teilweise ein Fehler zu mehr als einer Maßnahme. So flossen in die Gesamtzahl der Maßnahmen 16 Maßnahmen aus Deutschland ein, obgleich nur 8 Fehlerbekanntmachungen veröffentlicht wurden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die festgestellten Fehler auch zu Korrekturen von zukünftigen IFRS-Abschlüssen führen, was in der ESMA-Statistik als weitere Maßnahme neben der Fehlerbekanntmachung angeführt wird. Insoweit lassen die von der ESMA veröffentlichten Zahlen keinen 1:1 Rückschluss auf die Fehlerquote zu (in Deutschland betrug demnach in 2024 die Maßnahmenquote 31 %, während die Fehlerquote bei 15 % lag).In den Bereich der Finanzberichterstattung ordnet die ESMA auch das Enforcement in Bezug auf alternative Leistungskennzahlen (APM) ein. Im Jahr 2024 führten die Durchsetzungsbehörden 492 Ex-post-Prüfungen von Lageberichten durch, um die Darstellung und Offenlegung von APMs zu bewerten. Rund 72 % der Prüfungen betrafen alle Grundsätze der ESMA-Leitlinien für APM. Die Gesamtquote der Ex-post-Prüfungen lag wie im Vorjahr bei 12 %, die Maßnahmenquote bei 14 % (Vorjahr 18 %). Ähnlich wie im letzten Jahr wurden die meisten Verstöße bei den Definitionen, Überleitungen und Erläuterungen festgestellt, gefolgt von fehlerhaften Bezeichnungen. Enforcement der nichtfinanziellen Berichterstattung Im Jahr 2024 führten die Durchsetzungsbehörden 573 Prüfungen von nichtfinanziellen Erklärungen durch. Einige der Prüfungen betrafen lediglich die Überprüfung (etwa in Deutschland), ob die nichtfinanzielle Erklärung erstellt worden war („nur Existenz“: 26 %). Bei den meisten Prüfungen wurde überprüft, ob die in der nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Informationen den Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechen („Vorhandensein und Inhalt“:  74 %). Im Jahr 2024 umfassten die inhaltlichen Prüfungen 19 % der Emittenten (Vorjahr 17 %).Bei den inhaltlichen Prüfungen betrug die Maßnahmenquote 28 % (Vorjahr 23 %).  Die meisten Maßnahmen verpflichteten den Emittenten zu einer Korrektur in einer künftigen nichtfinanziellen Erklärung. Fast die Hälfte aller Maßnahmen bezog sich auf die Offenlegung gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (bzw. das Fehlen dieser Offenlegung), gefolgt von der Offenlegung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren und der Beschreibung von Strategien, der Sorgfaltspflicht und der Ergebnisse von Strategien. Weitere Maßnahmen betrafen Themen wie den Umfang der Berichterstattung (mangelnde Transparenz oder unzureichende Abdeckung der Berichterstattung), die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) sowie ESG-Ratings. Enforcement der digitalen Berichterstattung Emittenten, die der Transparenzrichtlinie unterliegen, müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse im XHTML-Format (European Single Electronic Format (ESEF)) veröffentlichen. Zudem sind IFRS-Konzernabschlüsse unter Anwendung der iXBRL-Technologie auszuzeichnen.Gegenstand des Enforcements in 2024 war einerseits die Überprüfung der ESEF-Einreichungen als solches (z. B. ob das Format den vorgeschriebenen ESEF-Anforderungen entspricht, einschließlich der Überprüfung, ob der Inhalt der eingereichten Datei den gesamten Abschluss enthält). Die Prüfungsquote der gesamten iXBRL-Einreicher betrug hierbei 70 %, die Maßnahmenquote 8 %. Die meisten Maßnahmen forderten den Emittenten auf, die ESEF-Einreichung erneut vorzunehmen. Im Rahmen des Enforcements festgestellte Fehler bestanden hierbei insbesondere darin, dass nicht der gesamte Abschluss im XHTML-Format veröffentlicht wurde, dass als „offizieller“ Abschluss ein Nicht-ESEF-Abschluss dargestellt wurde, und dass ESEF-Abschlüsse verspätet veröffentlicht wurden.Andererseits überprüften die Durchsetzungsbehörden bei Emittenten, die ihre ESEF-Abschlüsse im iXBRL-Format vorlegen mussten, die Einhaltung der Auszeichnungsanforderungen, z. B. die Vollständigkeit und Korrektheit der Auszeichnungen und – im Falle des IFRS-Konzernanhangs – die Lesbarkeit der extrahierten und wiedergegebenen Informationen. Die Gesamtprüfungsquote lag hierbei bei 22 %, und die Maßnahmenquote bei 10 %. Die meisten der diesbezüglichen Maßnahmen verlangten, dass der Emittent eine Korrektur in den künftigen ESEF-Abschlüssen vornimmt. Im Rahmen des Enforcements festgestellte Fehler betrafen hierbei vor allem die Vollständigkeit und Korrektheit der Auszeichnungen sowie Fehler bei der Verwendung von Erweiterungselementen.Den Bericht finden Sie hier. Schlagworte zum Thema:  IFRS, ESMA window.addEventListener(‚load‘, function () { if (localStorage.getItem(„pega_profiling_consent“) === „true“) { require([‚lib/hg.pegaHandler‘], function () { var settings = new PegaSettings(„https://chrhfv-hamark-prod1.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/Container“, „https://chrhfv-hamark-prod1.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/CaptureResponse“, „https://chrhfv-hamark-prod1-decisionhub.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/Container“, „https://chrhfv-hamark-prod1-decisionhub.pegacloud.net/prweb/PRRestService/PegaMKTContainer/V3/CaptureResponse“, „FreeContentPlacement“, „NBACOS“, „“, „HauCDH“); var portalInfo = new PagePortalInfo(„Finance“, „Jahresabschluss & Bilanzierung“, false, true, „News“); hg.pegaHandler().initFreeContent(settings, portalInfo, „IFRS&ESMA“); hg.pegaHandler().initFreeContentSticky(settings, portalInfo, „IFRS&ESMA“); }); } else if(localStorage.getItem(„pega_cookie_warning_discarded“) !== „true“) { require([‚lib/hg.pegaHandler‘], function () { hg.pegaHandler().initFallbackStickyBox(„tAQwdIR_y“); }); } }); Produktempfehlung Zum Shop window.addEventListener(‚DOMContentLoaded‘, function () { if (localStorage.getItem(„pega_consent“) === „true“) { var element = document.getElementById(„prod-box-main-container“); element.classList.remove(„hidden“); } }); Meistgelesene Beiträge Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter 5.353 Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft 4.424 Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten 4.371 Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist 2.997 Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung 2.659 Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 2.615 2 Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert 2.585 1 Urlaubsrückstellung berechnen 2.245 Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen 2.013 Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen 1.705 Neueste Beiträge ESMA Bericht zu den Enforcement Aktivitäten 2024 17.04.2025 Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen veröffentlicht 03.04.2025 Erste Erkenntnisse zur Anwendung der ESRS in Deutschland 26.03.2025 DRSC verabschiedet Anwendungshinweis zu DRS 20 „Konzernlagebericht“ 26.03.2025 Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16) 25.03.2025 Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU abgeschlossen 20.03.2025 Auch bei Alterszusagen, die in Fonds investieren, ist eine Rückstellung zu bilden 13.03.2025 Was bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein eines Gesellschafters gilt 11.03.2025 Praxis-Hinweis für Aufsichtsräte der Regierungskommission DCGK 06.03.2025 Verschärfungen im Verbraucherrecht – Nachhaltigkeitsberichte durch die Hintertür? 04.03.2025 0 Kommentare zum Artikel Jetzt kommentieren Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an. 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Weiter IFRS: Europäische IFRS-Prüfungsschwerpunkte 2022 der ESMA veröffentlicht Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte stellen weiterhin auf die Bedeutung klimabedingter Einflüsse sowie den Einfluss makroökonomischer Risiken auf die Rechnungslegung ab. Die verbindlichen Prüfungsschwerpunkte sollen bei der Überprüfung der 2022er Abschlüsse durch die nationalen Enforcement-Stellen kapitalmarktorientierter Unternehmen berücksichtigt werden. Weiter Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung. Weiter Bilanz Check-up kompakt 202… / 1.4 Prüfungsschwerpunkte 2024 Das Enforcement hat in Europa die Aufgabe, die geprüfte Rechnungslegung der kapitalmarktorientierten Unternehmen einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Die Auswahl der überprüften Unternehmen erfolgt dabei entweder auf Basis von konkreten Hinweisen auf … mehr 4 Wochen testen Bild: Haufe Online Redaktion Newsletter Steuern und Buchhaltung Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:• Für Praktiker im Rechnungswesen • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung • Alles rund um betriebliche Steuern Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein. Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen habe und mit ihnen einverstanden bin. Sie müssen den AGB zustimmen Jetzt abonnieren function verifyCallback1105108019 () { document.getElementById(„form-newsletter-1105108019“).submit(); } Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser um das Newsletter-Abonnement abzuschließen. document.getElementById(„form-newsletter-1105108019“).classList.remove(„hidden“);

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