Insolvenz Deutsche Rücklagen: Schadensersatzansprüche für WEGs

19.03.2025 Insolvenz Deutsche Rcklagen: Schadensersatzansprche fr WEGs Das Amtsgericht Frankfurt hat am 04.03.2025 das vorlufige Insolvenzverfahren ber das Vermgen der Deutsche Rcklagen GmbH erffnet. Von der Insolvenz sind Wohnungseigentmergemeinschaften (WEGs) betroffen, deren Hausverwaltungen Rcklagen der WEGs in festgeschriebene Anleihen der Deutsche Rcklagen angelegt hatten. Dies waren laut Medienberichten insbesondere Verwaltungen der Consigma-Gruppe und die Hausverwaltung Kallmeyer und Nagel. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) rt betroffenen WEGs, ihre Ansprche auf Rckzahlung anzumelden, sobald das endgltige Insolvenzverfahren erffnet ist und zeitnah eine auerordentliche Eigentmerversammlung einzuberufen, um die Prfung mglicher Schadensersatzansprche gegen die Verwaltung zu beschlieen. Im Mrz 2024 hatte die Bundesanstalt fr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der DR Deutsche Rcklagen GmbH das Kreditgeschft untersagt, da sie hierfr keine Erlaubnis hat, und verpflichtete das Unternehmen, entsprechende Vertrge zu kndigen. Mittlerweile ermitteln laut Medienberichten mehrere Staatsanwaltschaften. Hohe Risiken bei spekulativer Anlage Wohnen im Eigentum hatte bereits im vergangenen Jahr vor den hohen Risiken fr Wohnungseigentmergemeinschaften (WEGs) gewarnt, wenn Rcklagen in Aktien oder festgeschriebene Anleihen investiert werden und darber informiert, dass die Erhaltungsrcklage gem Wohnungseigentumsgesetz und Rechtsprechung mndelsicher angelegt werden muss. Eine spekulative Anlage in Aktien oder Anleihen entspricht hingegen nicht ordnungsgemer Verwaltung. Was betroffene WEGs jetzt tun sollten Sobald das endgltige Insolvenzverfahren erffnet ist, sollte jede Wohnungseigentmergemeinschaft ihre Ansprche auf Rckzahlung der Rcklagen zur Insolvenztabelle anmelden. Prfung von Schadensersatzansprchen gegen die Verwaltung Gleichzeitig sollten betroffene WEGs zeitnah rechtliche Schritte und Schadensersatzansprche gegen ihre Verwaltung prfen, rt Wohnen im Eigentum. Denn wenn Verwaltungen WEG-Rcklagen spekulativ, also in Aktien oder festgeschriebene Anleihen, anlegen, machen sie sich haftbar. Selbst wenn ein Beschluss der WEG vorliegt, drfte dieser nicht nur anfechtbar, sondern nichtig sein. Daher sollten betroffene WEGs ihren Verwaltungsbeiratsvorsitzenden per Beschluss ermchtigen, eine Anwaltskanzlei mit der Prfung mglicher Schadensersatzansprche zu beauftragen dies ist in einer auerordentlichen Eigentmerversammlung mglich. Allerdings ist fraglich, ob die betreffenden Verwaltungen diese Ansprche tatschlich bezahlen knnten. Mglicherweise knnten auch Ansprche gegen die depotfhrende Bank geltend gemacht werden. Auerordentliche Eigentmerversammlung einberufen Bei WEGs, die nicht sicher sind, ob ihre Erhaltungsrcklage in Anleihen der Deutsche Rcklagen investiert wurden, sollte der Verwaltungsbeirat bei der Verwaltung anfragen und die Konten der WEG prfen bzw. die Kontounterlagen bei der Verwaltung einsehen. Wenn die Rcklage bei der DR investiert wurde, sollte die WEG zeitnah eine auerordentliche Eigentmerversammlung einberufen. Die Verwaltung ist zur Einberufung einer auerordentlichen Versammlung verpflichtet, wenn mehr als ein Viertel der Eigentmer das verlangt. Der Beiratsvorsitzende sollte die Verwaltung dann anschreiben und auffordern, die Versammlung einzuberufen. Falls die Verwaltung sich weigert, knnen der Verwaltungsbeiratsvorsitzende, sein Vertreter oder ein durch vorherigen Beschluss ermchtigter Eigentmer die auerordentliche Versammlung einberufen. Mglicherweise auch die Verwaltung abberufen Auf die Tagesordnung der Versammlung sollte der Verwaltungsbeirat die Punkte Prfung der Anlage der Erhaltungsrcklage und Prfung von Schadensersatzansprchen gegen die Verwaltung und ggf. weitere Beteiligte setzen. Auch ber die Abberufung ihrer Verwaltung sollten betroffene WEGs nachdenken und dies ggf. auch auf die Tagesordnung setzen. Die Abberufung ist nach der neuen Gesetzeslage jederzeit mglich. Der Verwaltervertrag endet in der Regel automatisch sechs Monate nach der Abberufung. In Fllen, in denen die Verwaltung die Rcklage ohne Beschluss der Gemeinschaft angelegt hat, drfte diese Pflichtverletzung so schwer wiegen, dass der Verwaltervertrag fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekndigt werden kann. zurck

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